Jedes Kind, welches zwischen dem 01.07.2012 und dem 30.06.2013 geboren wurde, wird im Jahr 2019 (Schuljahr 2019/20) schulpflichtig. Daraus ergibt sich die Pflicht der Eltern ihr Kind an der zuständigen Grundschule anzumelden. Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Sorgeberechtigten in der Schule vorzeitig angemeldet werden. Schulanfänger können an folgenden Tagen angemeldet werden:
Grundschule Kirchstraße
Kirchstraße 27
(telefonische Terminvereinbarung erforderlich)
Dienstag, 28.08.2018: 13.00 bis 17.30 Uhr
Montag, 03.09.2018: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, 04.09.2018: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Grundschule „Geschwister Scholl“
Goldbacher Straße 26
Dienstag, 04.09.2018: 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Mittwoch, 05.09.2018: 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Grundschule Süd
E.- Thälmann- Straße 2
Mittwoch, 29.08.2018: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag, 30.08.2018: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Die Anmeldetermine sind unbedingt einzuhalten.
Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen wollen, müssen ebenfalls zunächst an der für das Kind zuständigen Grundschule angemeldet werden und dort einen Ausnahmeantrag stellen.
Zur Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde Ihres Kindes mitzubringen. Bei getrennt lebenden Eltern wird eine Sorgerechtserklärung benötigt.