Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Anmeldung Schulanfänger für das Schuljahr 2017/18

Jedes Kind, welches zwischen dem 1.7.2010 und dem 30.6.2011 geboren wurde, wird im Jahr 2016 (Schuljahr 2017/18) schulpflichtig. Daraus ergibt sich die Pflicht der Eltern als Personensorgeberechtigte ihr Kind an der zuständigen Grundschule anzumelden.

Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30.9.2017 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Sorgeberechtigten in der Schule vorzeitig angemeldet werden. Die Schulanmeldung erfolgt ohne Kind.

Wir bitten Sie Ihr Kind an folgenden Tagen anzumelden:

Grundschule Kirchstraße:
Kirchstraße 27, 01877 Bischofswerda, Tel. 03594 7173210

Donnerstag, 11.8.2016, 13:00 bis 17:30 Uhr,
Montag, 15.8.2016, 10:00 bis 15:00 Uhr,
Mittwoch, 17.8.2016, 08:00 bis 12:0 Uhr.

Es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten (Mo./Mi./Do. von 08:00 bis 12:00 Uhr).

Grundschule „Geschwister Scholl”:
Goldbacher Straße 26, OT Goldbach, 01877 Bischofswerda, Tel. 03594 712310

Mittwoch, 7.9.2016, 08:00 bis 18:00 Uhr.

Grundschule Süd:
Ernst-Thälmann-Straße 2, 01877 Bischofswerda, Tel. 03594 713485

Mittwoch, 7.9.2016, 08:00 bis 13:00 Uhr sowie 16:00 bis 18:00 Uhr.

Zur gleichen Zeit ist ebenfalls die Anmeldung Ihres Kindes im 8-Sterne-Hort möglich.

Die Anmeldetermine sind unbedingt einzuhalten. Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen wollen, müssen ebenfalls zunächst an der für das Kind zuständigen Grundschule angemeldet werden und dort einen Ausnahmeantrag stellen.

Zur Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde Ihres Kindes mitzubringen. Bei getrennt lebenden oder nicht verheirateten Eltern wird eine Kopie der Sorgerechtserklärung benötigt.

(veröffentlicht am 25.05.2016)