Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree/Neiße sowie die beauftragte LISt GmbH (Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH, Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) führen vorrangig im Zeitraum von März bis Oktober 2018 Gewässer- und Baumkontrollen an den Gewässern I. Ordnung und auf den Flurstücken des Freistaates Sachsen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht durch.<br/> In diesem Zusammenhang wird es ggf. notwendig, fremde bzw. private Flurstücke am Gewässer zu betreten. Das Betreten und Befahren der Grundstücke ist gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 38 Sächsisches Wassergesetz vom Grundstückseigentümer zu dulden.<br/> Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen zur Verfügung.“